Allgemeine Geschäftsbedingungen für Professional Services

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) gelten für alle Professional Services („Professional Services“), die Flexera an Sie bzw. Ihr Unternehmen („Kunde“) liefert.

In diesem Dokument steht „Flexera“ für Professional Services in Japan für Flexera Software GK, eine Godo Kaisha, die nach japanischem Recht organisiert ist; für Professional Services in Europa, im Nahen Osten, in Afrika und Indien steht „Flexera“ für Flexera Software Limited, eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen in England und Wales unter der Firmennummer 6524874; für Professional Services in Australien und Neuseeland steht „Flexera“ für Flexera Software Pty Limited mit der ABN 40 052 412 156 und für Professional Services außerhalb der oben genannten Länder steht „Flexera“ für Flexera Software LLC, eine Delaware Limited Liability Company (eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach US-amerikanischem Recht).

  1. Professional Services. Flexera erbringt für den Kunden die in einem Angebot oder einer Leistungsbeschreibung beschriebenen Professional Services („Auftrag“). Professional Services können entweder nach Zeit und Material oder als Festpreis, wie nachfolgend definiert bzw. wie in einem Angebot oder einer Leistungsbeschreibung („LB“) beschrieben, erbracht werden. Professional Services gelten mit der Lieferung als abgenommen.
    a. Zeit und Material. Professional Services werden auf Zeit- und Materialbasis erbracht. Die in einem Angebot oder einer LB angegebenen Honorare sowie Reisekosten und Spesen sind nur Schätzwerte; sollten zusätzliche Professional Services erforderlich sein, ist ein Änderungsauftrag erforderlich. Der Kunde bezahlt Flexera für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit zum geltenden Satz für die jeweilige Leistung. Flexera stellt dem Kunden die erbrachten Professional Services und die angefallenen Kosten monatlich nachträglich in Rechnung.
    b. Festpreis. Professional Services werden auf Festpreisbasis erbracht. Festpreise basieren auf den Informationen zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebots bzw. der LB. Änderungen des Leistungsumfangs erfordern einen Änderungsauftrag. Flexera erstellt für den Kunden am Datum des Inkrafttretens des Auftrags eine Rechnung.

    Wenn Flexera Professional Services am Standort des Kunden erbringt, erstattet der Kunde Flexera die tatsächlichen und angemessenen Reisekosten.
  2. Rechnungsstellung und Bezahlung. Der Kunde verpflichtet sich, Flexera alle derartigen Gebühren bis zu dem im jeweiligen Angebot oder in der LB festgelegten Limit zu zahlen. Alle Zahlungen sind nicht erstattungsfähig und müssen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Alle Gebühren verstehen sich vor Steuern. Der Kunde ist für alle Steuern, Einbehaltungen, Zölle und Abgaben, die sich aus dem Auftrag ergeben, verantwortlich (mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Nettoeinkommen von Flexera basieren). Für verspätete Zahlungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,5 % pro Monat des fälligen Betrags oder des gesetzlich zulässigen Höchstbetrags erhoben, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.

     
  3. Verzögerung und Stornierung. Verzögert sich die Erbringung der Professional Services aufgrund der Nichtbereitstellung des erforderlichen Zugangs oder der Verfügbarkeit von Personal durch den Kunden oder wird sie mit einer Frist von weniger als fünf (5) Werktagen nach der Bestellung durch den Kunden storniert, zahlt der Kunde an Flexera den im Angebot oder in der LB festgelegten Satz für jeden Tag für jeden von Flexera für die Erbringung der betreffenden Professional Services zugewiesenen Mitarbeiter, wenn die Flexera-Ressourcen nicht mit angemessenem Aufwand anderweitig eingesetzt werden können. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde zur Erstattung bereits angefallener Reisekosten, die nicht stornierbar, nicht erstattungsfähig oder nicht anrechenbar sind.

     
  4. Laufzeit und Beendigung.
    a. Laufzeit. Diese Bedingungen treten mit dem Datum des Inkrafttretens des Auftrags in Kraft und gelten bis zur Abwicklung des Auftrags bzw. bis zur Beendigung in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen.
    b. Beendigung. Jede Partei kann das Angebot oder die LB sofort kündigen, wenn die andere Partei: (a) eine wesentliche Verletzung dieser Bedingungen nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach schriftlicher Benachrichtigung über diese Verletzung behebt; (b) den Betrieb ohne einen Nachfolger einstellt; oder (c) Schutz im Rahmen eines Konkurs-, Zwangsverwaltungs-, Treuhand-, Gläubigervereinbarungs-, Vergleichs- oder vergleichbaren Verfahrens sucht, oder wenn ein solches Verfahren gegen diese Partei eingeleitet (und nicht innerhalb von sechzig (60) Kalendertagen danach abgewiesen) wird.
  5. Leistungen. Flexera behält das ausschließliche Eigentum an allen Rechten, Titeln und Interessen an allen Lieferbestandteilen, die Flexera im Rahmen der Professional Services erbringt („Leistungen“). Der Kunde erkennt an, dass seine Nutzung der Leistungen dem Kunden keine anderen Rechte, Titel oder Anteile an den Leistungen als die unten eingeräumten Lizenzrechte überträgt, und dass sich alle geistigen Eigentumsrechte, die sich aus einer solchen Nutzung ergeben, im Besitz von Flexera bzw. ihren jeweiligen Lizenzgebern befinden. Flexera stellt dem Kunden eine unbefristete, nicht exklusive, gebührenfreie, weltweite, nicht übertragbare und nicht abtretbare Lizenz zur Nutzung der Leistungen ausschließlich für interne Zwecke des Kunden zur Verfügung.

     
  6. Garantie.
    a. Garantie für Professional Services. Flexera sichert dem Kunden zu und garantiert diesem, dass die Professional Services eine professionelle Qualität aufweisen, die den allgemein anerkannten Branchenstandards und -praktiken entspricht. Die alleinige Haftung von Flexera (und das ausschließliche Rechtsmittel des Kunden) für eine Verletzung dieser Garantie besteht in der erneuten Erbringung der nicht konformen Professional Services. Wenn Flexera feststellt, dass dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht durchführbar ist, erstattet Flexera dem Kunden die für die nicht konformen Professional Services gezahlten Gebühren.
    b. Haftungsausschluss. MIT AUSNAHME DER IN DIESEM ABSCHNITT AUSDRÜCKLICH GENANNTEN GEWÄHRLEISTUNGEN ÜBERNEHMEN WEDER FLEXERA NOCH SEINE LIEFERANTEN ANDERE GARANTIEN UND LEHNEN AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN GARANTIEN AB, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
  7. Einhaltung von Kundenrichtlinien. Flexera-Personal, das Professional Services an einem Kundenstandort erbringt, hält alle anwendbaren und angemessenen Richtlinien des Kunden ein, die Flexera im Voraus schriftlich zur Verfügung gestellt werden, vorausgesetzt, dass diese Richtlinien diese Bedingungen nicht wesentlich ergänzen, ihnen widersprechen oder vorgeben, dem Personal eine persönliche Haftung aufzuerlegen.

     
  8. Haftungsbeschränkung.
    a. Verzicht auf Folgeschäden. UNGEACHTET ANDERER BESTIMMUNGEN DIESER BEDINGUNGEN HAFTET KEINE PARTEI FÜR NUTZUNGSAUSFÄLLE, DATENVERLUSTE, AUSFÄLLE VON SICHERHEITSMECHANISMEN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN ODER INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART (EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER GEWINNE), UNABHÄNGIG VON DER ART DER HANDLUNG, OB AUS VERTRAG, DELIKT (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER ANDERWEITIG, AUCH WENN SIE IM VORAUS ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. DIESER VERZICHT GILT NICHT FÜR DIE HAFTUNG FÜR TOD ODER KÖRPERVERLETZUNG.
    b. Haftungsbeschränkung. UNGEACHTET ANDERER BESTIMMUNGEN DIESER BEDINGUNGEN ÜBERSTEIGT DIE GESAMTE HAFTUNG JEDER PARTEI GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI NICHT DEN BETRAG, DEN DER KUNDE IM RAHMEN DES AUFTRAGS, DER DEN ANSPRUCH HERVORRUFT, TATSÄCHLICH AN FLEXERA ENTRICHTET HAT (BZW. DER IN BEZUG AUF FÄLLIGE GEBÜHREN ZU ENTRICHTEN IST). DIESE EINSCHRÄNKUNG GILT NICHT FÜR DIE HAFTUNG EINER PARTEI FÜR TODESFÄLLE ODER PERSONENSCHÄDEN ODER FÜR ANSPRÜCHE EINER PARTEI GEGEN DIE ANDERE IM ZUSAMMENHANG MIT DEN RECHTEN AM GEISTIGEN EIGENTUM DIESER PARTEI.
  9. Vertraulichkeit.
    a. Vertrauliche Informationen. . „Vertrauliche Informationen“ umfassen alle geschäftlichen und/oder technischen Informationen, die eine Partei („Empfänger“) von der offenlegenden Partei („Informationsgeber“) erhält, die a) in schriftlicher, aufgezeichneter, grafischer oder sonstiger greifbarer Form vorliegen und als „vertraulich“ oder „Geschäftsgeheimnis“ oder mit einer ähnlichen Bezeichnung gekennzeichnet sind; b) in mündlicher Form vorliegen und vom Informationsgeber zum Zeitpunkt der Offenlegung als „vertraulich“ oder „Geschäftsgeheimnis“ oder mit einer ähnlichen Bezeichnung gekennzeichnet werden, mit anschließender schriftlicher Bestätigung innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach dieser Offenlegung; oder c) vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden können. Jegliche Software, Dokumentation oder technische Informationen, die von Flexera (oder seinen Vertretern) zur Verfügung gestellt werden, sowie Leistungsinformationen, die sich auf die Softwareprodukte von Flexera beziehen, gelten ohne Kennzeichnung oder weitere Bezeichnung als „Geschäftsgeheimnis“ von Flexera.
    b. Schutz vertraulicher Informationen.. Der Empfänger ist a) berechtigt, die vertraulichen Informationen nur an seine Mitarbeiter, Berater und verbundenen Unternehmen weiterzugeben, die davon Kenntnis haben müssen und die sich schriftlich verpflichtet haben, Vertraulichkeitsbedingungen einzuhalten, die im Wesentlichen den hierin enthaltenen Bedingungen entsprechen; b) verpflichtet, beim Schutz der vertraulichen Informationen des Informationsgebers mindestens die gleiche Sorgfalt walten zu lassen, die er zum Schutz seiner eigenen gleichartigen Informationen anwendet, in jedem Fall aber nicht weniger als ein angemessenes Maß an Sorgfalt; c) verpflichtet, diese vertraulichen Informationen nur in Verbindung mit seinen Rechten und/oder Pflichten gemäß diesen Bedingungen zu verwenden; und d) verpflichtet, nach Wahl des Informationsgebers alle oder einzelne vertrauliche Informationen auf dessen Verlangen zurückzugeben oder zu vernichten. Sofern hierin nicht ausdrücklich genehmigt, wird der Empfänger für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach dem Datum der Offenlegung vertraulicher Informationen an den Empfänger diese vertraulich behandeln und nicht unbefugt verwenden oder offenlegen. Für vertrauliche Informationen, die als „Geschäftsgeheimnis“ gekennzeichnet oder anderweitig kenntlich gemacht sind oder als solches gelten, gilt keine zeitliche Begrenzung.
    c. Ausschlüsse. Die Vertraulichkeitsverpflichtung des Empfängers gilt nicht für Informationen, die: (a) rechtmäßig in seinem Besitz waren oder ihm vor Erhalt der vertraulichen Informationen bekannt waren; (b) ohne Verschulden des Empfängers öffentlich bekannt sind oder bekannt geworden sind; (c) rechtmäßig vom Empfänger von einem Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden; (d) unabhängig von Mitarbeitern des Empfängers entwickelt wurden, die keinen Zugang zu diesen Informationen hatten; oder (e) gemäß einer Vorschrift, einem Gesetz oder einer gerichtlichen Anordnung offengelegt werden müssen (jedoch nur in dem Mindestmaß, das erforderlich ist, um einer solchen Vorschrift oder Anordnung zu entsprechen, und mit vorheriger Benachrichtigung des Informationsgebers).
    d. Billigkeitsrechtlicher Rechtsbehelf. Der Empfänger erkennt an, dass die Offenlegung vertraulicher Informationen einen erheblichen Schaden verursachen würde, für den Schadensersatz allein kein ausreichendes Rechtsmittel wäre, und dass daher der Informationsgeber nach einer solchen Offenlegung durch den Empfänger zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die ihm gesetzlich zustehen könnten, zu billigkeitsrechtlichem Rechtsbehelf berechtigt ist.
  10. Allgemeines
    a. Geltendes Recht. Für Kunden in Nord- und Lateinamerika unterliegen diese Bedingungen den Gesetzen des Staates Illinois und der Vereinigten Staaten von Amerika, ohne Berücksichtigung der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und ohne Berücksichtigung des UN-Kaufrechts. Für Kunden in Europa, im Nahen Osten und in Afrika unterliegen diese Bedingungen dem materiellen Recht von England und Wales, unter Ausschluss des als Kollisionsrecht bekannten Rechts und ohne Berücksichtigung des UN-Kaufrechts. Für Kunden in Australien unterliegen diese Bedingungen den Gesetzen des Staates Victoria (Australien), ohne Berücksichtigung kollisionsrechtlicher Bestimmungen und ohne Berücksichtigung des UN-Kaufrechts. Für Kunden in Japan unterliegen diese Bedingungen den Gesetzen Japans, ohne Berücksichtigung der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und ohne Berücksichtigung des UN-Kaufrechts. Für Kunden im asiatisch-pazifischen Raum mit Ausnahme von Australien und Japan unterliegen diese Bedingungen den Gesetzen der Sonderverwaltungsregion Hongkong, ohne Berücksichtigung der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und ohne Berücksichtigung des Uniform Computer Information Transactions Act und des UN-Kaufrechts.
    b. Unabhängige Auftragnehmer.. Die Parteien dieser Bedingungen sind unabhängige Vertragspartner. Zwischen den Parteien entsteht hiermit kein Partnerschafts-, Joint-Venture-, Arbeits-, Franchise- oder Agenturverhältnis. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Professional Services und das Arbeitsprodukt Ergebnisse und Schlussfolgerungen liefern können, die auf Fakten, Annahmen, Daten, Materialien und anderen Informationen basieren, die Flexera nicht unabhängig untersucht oder überprüft hat. Die Ungenauigkeit oder Unvollständigkeit solcher Fakten, Annahmen, Daten, Materialien und anderer Informationen könnte einen wesentlichen Einfluss auf die Schlussfolgerungen haben, die sich aus den Professional Services oder dem Arbeitsprodukt ergeben; alle Handlungen, die der Kunde auf der Grundlage der Ergebnisse der Professional Services oder des Arbeitsprodukts vornimmt oder nicht vornimmt, liegen in der Verantwortung des Kunden. Keine der Parteien ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei befugt, die andere Partei zu binden oder zu verpflichten.
    c. Abwerbeverbot. Während der Laufzeit eines Auftrags und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr danach verpflichtet sich der Kunde, keine Mitarbeiter von Flexera einzustellen oder zu versuchen, diese im Namen des Kunden oder einer anderen Organisation einzustellen, es sei denn, der Kunde hat zuvor die schriftliche Zustimmung von Flexera erhalten. Ungeachtet des Vorstehenden verstößt der Kunde nicht gegen diese Bestimmung, wenn ein Mitarbeiter von Flexera auf eine allgemeine Stellenausschreibung antwortet.